Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat ihre eigene Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zukunftsfähige Lösung" zu Ende beraten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen.
Die Kommission konnte sich dabei auf eine knapp achtmonatige Arbeit der Subkommission stützen. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Einerseits sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein Bundesbeitrag gesprochen werden, der mindestens 10 und höchstens 20% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes in der Schweiz beträgt. Andererseits soll die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden. Hierzu sieht die Kommission vor, dass der Bund die Kantone via Programmvereinbarungen unterstützen soll. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Kinder mit Behinderungen legen.
Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass sich die geltende Kompetenzordnung im diesem Politikfeld als effizient erwiesen hat und gewahrt werden soll. Die Kantone und Gemeinden seien primär für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und in der Politik der frühen Förderung von Kindern zuständig, dem Bund komme nur eine subsidiäre Rolle zu.
Die Kommission wird in den kommenden Wochen die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen. Sie wird voraussichtlich gegen Ende Jahr die Resultate der Vernehmlassung prüfen und die definitive Fassung des Gesetzes zuhanden des Nationalrates verabschieden.