Die Gemeinden im Kanton Aargau sind nun aufgefordert, das Gesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umzusetzen. Der Kanton bietet den Gemeinden dazu Unterstützung in Form eines Leitfadens und K&F Fachstelle Kinder&Familien in Form von Beratungen an.
Leitfaden
Weiterführende Unterstützung und Beratung durch K&F Fachstelle Kinder&Familien